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Schulelternrat der KGS Rastede

Digitalisierungsstrategie an der KGS

In der Gesamtkonferenz am 22.3.2022 wurde mit einer 3/4 Mehrheit beschlossen, dass im Jahr 2022 der 11. Jahrgang beginnt mit elternfinazierten Geräten zu arbeiten und dass im Februar 2023 der 7. Jahrgang folgt. Welche Geräte benutzt werden sollten, gibt demnach die Schule vor.

Ich versuche hier die wichtigsten Fragen zu beantworten die bisher aufgetaucht sind. Mein Wissen habe ich aus vergangenen Konferenzen/Besprechungen mit Beteiligten der Schule. Ich geben es nach bestem Wissen und Gewissen weiter. Eventuelle Fehler gehen zu meinen Lasten.

Bei allen Aussagen ist zu beachten, das sie meinem aktuellen Stand des Wissens entsprechen. Daraus kann keine Rechtsverbindlichkeit abgeleitet werden.

Wenn es noch offene Fragen gibt schickt mir bitte eine E-Mail an digital@ser-kgs.de.

Euer Hartwig Haßmann (Vorsitzender des Schulelternrates)

 

Wenn ihr konkrete Fragen zur iPad-Version oder zum DEP habt wendet euch bitte an die Schule: digitalisierung@kgs-rastede.eu.

 

 

Fragen zur Digitalisierung an der KGS Rastede

(Stand 9.11.2023)

Was bedeutet "Digitalisierung an der KGS" eigentlich?

Bis 2025 sollen alle Schülerinnen und Schüler der KGS ein eigenes Tablet besitzen und in der Schule nutzen (können).

Warum soll das gemacht werden?

Das Land gibt in der Ziellinie 2025 vor, dass alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen bis 2025 mit einem mobilen Endgerät am Unterricht teilnehmen sollen. Außerdem sind in den Vorgeben des Kultusministeriums immer häufiger auch Bereiche die die Medienkompetenz fördern sollen.
Neben den Vorgaben gibt es aber auch noch weitere Gründe für die Einführung von Tablets im Unterricht wie z. B. die Förderung von Kreativität, kritischem Denken, Kommunikation, Kollaboration und Kooperation.
Zeitgemäßer Unterricht ist eine gute Vorbereitung für die Berufswelt.
Während des Unterrichts ist die Nutzung eines Geräts jederzeit ohne Vorplanung möglich.
Medienkompetenz wird geschult (z.B. auch Bewertung des eigenen Medieneinsatzes).
Individuelle Förderung und Binnendifferenzierung (Berücksichtigung unterschiedlicher Leistungsfähigkeit z.B. bei Inklusion) sind digital besser machbar als analog.

Was für Geräte sollen angeschafft werden?

Nach reiflicher Überlegung, Prüfung aller Bedingungen und Erfahrungen anderer Schulen hat sich die KGS für Apple iPads entschieden.

Warum sollen es iPads sein?

Der Hauptgrund ist die Software, die die Geräte für die Schule nutzbar macht. Die nennt sich "Mobile Device Management" Software (kurz MDM) und sorgt dafür, dass die Schülerinnen und Schüler in der Schule nicht die ganze Zeit mit ihren Geräten machen können, was sie wollen. Die Lehrkräfte können in der Schule Funktionen beschränken oder verhindern, dass bestimmte Apps laufen können.
Zuhause können die Geräte aber in vollem Umfang privat genutzt werden. Die Schule kann nicht auf die privaten Daten zugreifen.
Weitere Gründe sind die Langlebigkeit der Geräte, die langen Updatezeiträume und die verfügbare Software.

Was kann diese Mobile Device Management Software eigentlich?

Die Software wird auf den Geräten installiert und kann durch die Schülerinen und Schüler auch nicht entfernt werden. Während der Schulzeit werden die Geräte auf den "Schulmodus" umgestellt. Damit können nur noch von der Schule autorisierte Apps genutzt werden. Darüber hinaus können bestimmte Dienste komplett gesperrt werden. Die Lehrkräfte können während des Unterrichts auf die Bildschirme der Schülerinnen und Schüler zugreifen und auch ihre eigenen Bildschirme "teilen". Damit wird also weitgehend ausgeschlossen, dass die Schülerinnen und Schüler in der Schule auf Ihren Geräten machen können, was sie wollen. Auf die privaten Daten kann die Schule dabei aber nicht zugreifen.
Außerhalb der Schulzeit verhält sich das Gerät wieder wie ein ganz normales iPad.
Die KGS nutzt Jamf als MDM. Weitere Infos zum MDM folgen weiter unten.

Wer bezahlt das alles?

Das Land Niedersachsen sieht vor, dass die Eltern die Geräte bezahlen. Die Schulen bekommen keine Mittel für die Anschaffung weiterer Geräte.

Warum müssen wir in Niedersachsen etwas bezahlen obwohl das in anderen Bundesländern nicht nötig ist?

In Bremen und Hamburg haben die Schülerinnen und Schüler kostenlos Leihgeräte bekommen. Da wir in Deutschland "Bildungsföderalismus" haben, kann das jedes Bundesland für sich entscheiden, wie es mit der Bildung und deren Finanzierung umgeht. Niedersachsen hat beschlossen, dass die Eltern das finanzieren sollen. Die aktuelle Regierung hat angekündigt, dass sie Schülerinnen und Schuler mkit geräten ausstatten will. Wann das geschieht ist aber noch offen. Bis dahin sollen die Schulen erstma weiter verfahren wie bisher.

Und was ist mit dem "Digitalpakt" des Bundes?

Die Mittel aus dem Digitalpakt sind für die Schulen gedacht und in Rastede weitgehend ausgeschöpft. Je Schule (egal wie groß) gibt es 25.000 € für Geräte für Schülerinnen und Schüler. Mehr ist nicht zugelassen.

Was kostet das?

Der aktuell favorisierte Anbieter hat für dieses Jahr unterschiedliche Kombinationen (s. Seite 3) im Angebot. Dabei sind Garantie, Versicherung (mit Selbstbeteiligung: 75 € bei Defekt und 150 € bei Diebstahl) und ein Ersatzgerät je Klasse (25 Geräte) eingeschlossen.
Bedenkt bei einem Preisvergleich mit dem günstigsten Anbieter im Internet auch, dass es da keine Versicherung und kein Ersatzgerät im Reparaturfall gibt!

Und wenn ich mir das nicht leisten kann?

Da sind die Vorgaben des Landes leider nicht so genau. In einigen Landkreisen gibt es im Rahmen der Teilhabe finanzielle Unterstützung. Der Landkreis Ammerland hat noch keine Aussagen dazu getroffen.
Der bevorzugte Anbieter für die Geräte bietet aber auch für max. 10% einer Klasse Unterstützung (bis zu 50 % Erlass des Mietpreises für finanzschwache Familien, mehreren Kindern…) für besondere Situationen an. Die Mittel dafür kommen aus einem Bildungsfonds. Falls ihr Probleme mit der Bezahlung habt wendet euch gerne direkt an die Schule. Meistens findet sich dann eine Lösung.

Warum sollte ich das Gerät bei "Mobiles lernen" mieten/kaufen?

Anhand der Anzahl der bestellten Geräte wird auch der Anteil der Geräte mit "Sozialtarif" und die Anzahl der "Ersatzgeräte" festgelegt. Je mehr Geräte die Schule bestellt, desto mehr Ersatzgeräte werden zur Verfügung gestellt.
Alle nicht selbst verschuldeten Defekte (inkl. Batterie) innerhalb des ersten Jahres der Mietdauer kostenlos behoben. Danach werden bis zum Ende der Mietdauer 75 € / Reparatur fällig. Während der Reparatur können dann die Ersatzgeräte genutzt werden. Zum Vergleich: mit Apple-Care (79 € / 2 Jahre) kostet jede Reparatur dann 49 € und man hat keinen Ersatz bis das Austauschgerät von Apple da ist.

Was passiert wenn mein Kind vorzeitig die Schule verlässt?

Wenn das Gerät finanziert wurde, kann es zurückgegeben werden und damit endet dann der Mietvertrag. Wenn in einer neuen Schule auch iPads genutzt werden, kann das Gerät weiter finanziert werden.

Darf ich mir auch irgendwo ein Gerät kaufen?

Lieber nicht. Das hat vor allem zwei Gründe: je mehr Geräte über den Anbiter gekauft werden desto mehr Ersatzgeräte gibt es. Im Idealfall wäre es mindestens 1 Gerät pro Klasse. Außerdem ist der Aufwand zur Einrichtung individueller Geräte sehr hoch. Der Anbieter, den die Schule empfiehlt, richtet die Geräte ein und wickelt auch eventuelle Reparaturen ab. Falls ihr das Gerät woanders kaufen möchtet beachtet bitte unbedingt den folgenden Punkt!

Und wenn ich lieber bei einem anderen Anbieter kaufe?

Zunächst müsst ihr darauf achten, dass das Gerät DEP-Fähig ist. Das ist nicht bei allen Händlern möglich. Die KGS hat eine Liste mit Händlern bei denen das möglich ist. Dann wird eine "Einrichtungsgebühr" (voraussichtlich ca. 30 €) erhoben. Das ist leider nötig weil es in Rastede FÜR ALLE SCHULEN NUR EINEN ADMINISTRATOR gibt und auch die Möglichkeiten der Lehrkräfte nicht endlos sind. Das bedeutet, dass die Einbindung in das System der Schule durch einen Dienstleister erfolgen muss. Das wird dann unter Umständen länger dauern können, so dass die Geräte vielleicht nicht zeitgleich mit den anderen zur Verfügung stehen würden.
Um Ersatzgeräte während einer eventuellen Reparatur müsstet ihr euch dann ggf. selber kümmern.

Und wenn ich jetzt gerade ein Tablet für mein Kind gekauft habe?

Es können eigene iPads eingebunden werden, sofern sie die Anforderungen erfüllen. Das sind normalerweise alle iPads ab 2018 die (wegen der DEP-Fähigkeit) bei autorisierten Apple Händlern erworben wurden. Die müssen dann kostenpflichtig eingebunden werden und können dann bis zum Ende genutzt werden. Diejenigen, deren Geräte nicht eingebunden werden können, müssen zumindest für Arbeiten (sofern dafür Tablets genutzt werden dürfen) Leihgeräte benutzen.

Welche Klassen sollen denn die Geräte bekommen?

Aktuell starten die 11. Klassen nach den Sommerferien mit der Nutzung. Die 7. Klassen sollen dann zum 2. Halbjahr (Februar) beginnen.

Warum ausgerechnet diese Klassen?

Im aktuellen 10. Jahrgang besitzt schon ca. die Hälfte der Schülerinnen und Schüler Tablets. Die Schülerinnen und Schüler des Gymnasialzweiges müssten sich sonst in Klasse 7 teure (ca. 180 €) Taschenrechner kaufen. Wenn ab jetzt jedes Jahr die Jahrgänge 7 und 11 ausgestattet werden, haben alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 7 im Jahr 2025 die geforderte Ausrüstung. Wenn sich herausstellen sollte, dass alles richtig gut läuft wäre es evtl. auch denkbar weitere Jahrgänge früher einzubeziehen.

Was ist mit den Jahrgängen 5 und 6?

Momentan sieht die Planung vor, dass die Klassen in einzelnen Stunden mit schuleigenen Leihgeräten arbeiten. Das Land sieht aber vor, dass auf Dauer in Klasse 5 begonnen werden soll. Das ergibt vor allem Sinn wenn die Geräte bereits in der Grundschule eingeführt werden.

Müssen wir dann noch Software kaufen?

Die Software die normalerweise benötigt wird ist auf den Geräten vorinstalliert oder kostenlos. In Ausnahmefällen mag es nach Absprache noch nötig werden andere Software zu kaufen.

Was geschieht mit den Geräten beim Sport und in den Pausen?

Die Geräte bleiben in verschlossenen Räumen. Laut Aussagen anderer Schulen die schon länger mit iPads arbeiten passiert so gut wie nie etwas. Auch Schäden kommen wohl sehr selten vor.

Bekommen die Schülerinnen und Schüler eine Einweisung?

Ja. Es wird eine mehrtägige Einführungsphase geben u. a. mit Regeln zum Gebrauch und allgemeinen Einweisungen.

Können die Lehrkräfte das denn alle selber?

Die Lehrkräfte arbeiten schon länger mit den Systemen. Die Lehrkräfte haben alle eigene iPads bekommen und haben an Schulungen teilgenommen. Es wird auch laufend weitere Fortbildungen geben.

Arbeiten unsere Kinder dann nur noch mit den Geräten?

Nein. Jede Lehrkraft wird individuell, passend zur Situation, zum zu vermittelnden Lehrstoff und den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler entscheiden, wofür und in welchem Umfang die Geräte genutzt werden.

Brauchen unsere Kinder dann keine Bücher mehr in die Schule mitzunehmen?

Aktuell ist das nicht geplant. Bei einigen Verlagen müssten elektronische Schulbücher für den vollen Preis gekauft werden. Das wäre im Vergleich zum Leihsystem an der Schule unverhältnismäßig teuer. Viele elektronische Bücher bieten momentan auch keinen Mehrwert sondern sind "nur" PDFs der gedruckten Bücher. Die Verlage werden sich aber auf die geänderte Situation einstellen und es wird neue Angebote geben. Insofern kann man jetzt nicht sagen, was in ein paar Jahren sein wird. Die Fachkonferenzen werden die Situation jährlich neu beurteilen.

Leidet die Entwicklung der Kinder nicht darunter? Verkümmert dann nicht die Handschrift?

Es ist nicht vorgesehen, dass die Schülerinnen und Schüler nur noch mit den Geräten arbeiten. Papier und Stift werden nicht ersetzt sondern eher ergänzt.

Wo werden die Daten denn gesichert? Was ist mit dem Datenschutz?

Die schulischen Daten sollen in IServ gesichert werden. Damit ist dem Datenschutz, zumindest was die Speicherung der Daten angeht, genüge getan. Ansonsten unterscheidet sich der Datenschutz nicht wesentlich von den aktuellen Bedingungen - insbesondere im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte. Persönliche Backups können auf eigenen Geräten vorgenommen werden oder in einer Cloud gespeichert werden.

Was ist wenn ich zu Hause keinen Internetzugang habe?

In dem Fall ist es mit Sicherheit möglich, die Aufgaben auf dem Gerät zu speichern bis sie in der Schule hochgeladen werden können.

Können die Kinder die Geräte auch privat nutzen?

Ja, man kann auch eigene Apps installieren. Die privaten Daten bleiben dabei auch privat. Die Schule kann nicht auf die Daten zugreifen.

Werden Funktionen durch die Schule beschränkt? Greifen Schulkonfigurationen in außerschulische Anwendungen wie z.B. Mailprogramme, Apple Familienfreigabe, Ortungsdienste usw. ein?

Außerhalb des Schulnetzwerks liegen keine Einschränkungen vor.

Kann ich die Nutzung durch mein Kind (z.B. Dauer o. bestimmte Spiele) einschränken?

Ja, das Betriebssystem und das Jamf Elternmodul bieten die Möglichkeit Limits für bestimmte Apps einzurichten oder auch allgemeine Zeitbeschränkungen.

Können System- und Programmupdates installiert werden?

Ja. Zur Entlastung den Schulnetzwerkes sind Updates in der Schule aber nicht möglich.

Kann man iCloud Backups zurückspielen?

Nein, Vollbackups aus iCloud sind nicht möglich. Man kann aber die Daten natürlich manuell, mit Resilio oder anderer Software sichern.

Was passiert wenn die Kinder von der Schule abgehen?

Die Schule nimmt das Gerät aus dem Apple-Schoolmanager. Vorher sollte man auf jeden Fall ein Vollbackup machen. Nach dem Zurücksetzen kann es dann wieder eingespielt werden.
Daten in iCloud, falls benutzt, sind nicht betroffen.
Wichtig: Der iServ-Zugang ist dann auch gelöscht! Daher ist die IServ E-Mailadresse keine sinnvolle Adresse als Apple-ID.

Kann ein existierendes Backup eines eingebundenen Gerätes wiederhergestellt werden?

Ja und nein. Das System komplett kann so nicht wiederhergestellt werden. Es gibt aber Wege an alle Daten ran zu kommen.

Wer ist bei auftretenden Problemen Ansprechpartner – Schule oder Software-Firma?

Die KGS hat ein Helpdesk eingerichtet. Details dazu finden sich bei IServ. Garantie und Reparaturen laufen über den Händler.

Was passiert wenn ich kein iPad kaufe/mieten möchte?

Da die Benutzung von iPads in der Schule durch die Gesamtkonferenz beschlossen wurde ist sie verpflichtend. Ob das vor einem Gericht Bestand haben wird, muss sich ggf. noch zeigen, falls Eltern es wirklich darauf anlegen.
Wenn ihr Euer Kind ohne iPad in die Schule schickt, wird es sich dann ggf. an Mitschülerinnen bzw. Mitschüler wenden müssen um evtl. auf bestimmte Inhalte zugreifen zu können. Die Schule kann leider nicht für alle Kinder iPads vorhalten.

An wen kann ich mich wenden wenn ich weitere Fragen habe?

Wenn es genug interessierte Eltern/Erziehungsberechtigte gibt die sich gerne noch weiter informieren möchten können wir einen Termin im Februar/März (für Eltern) zum Austausch anbieten. Schick deine Wünsche und Fragen gerne per E-Mail an digital@ser-kgs.de. Wir werden diese Seite immer weiter aktualisieren.